+++ Wir sind TÜV-Süd Partner! +++ Neue Fahrschule in Neugraben +++ Führerschein mit 17 +++ Ferienfahrschule +++


Modellversuch "Führerschein mit 17"
Wer hat nicht schon immer davon geträmt seinen Führerschein nicht erst mit der Volljährigkeit zu erwerben? Dies soll nun bereits mit 17 Jahren möglich sein.

"Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17" Modellversuch in Hamburg

Im Rahmen des Modellversuches kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung bereits ab 17 erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfbescheinigung darf bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson gefahren werden, die vorher namentlich benannt wurde.

Ablauf Festlegungen / Hinweise
Fahrschulausbildung
ab 16 1/2 Jahren
  • 1 Jahr früher als bisher (sonst keine Änderungen)
Vorraussetzungen für Fahrschüler:
  • Kein Eintrag im Verkehrszentralregister
  • Keine Bedenken an der Fahreignung
Vorraussetzungen für Begleiter (mindestens eine namentlich genannte Person):
  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
  • max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter (verpflichtend vor der praktischen Prüfung).
Nach der Fahrprüfung: Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren
  • Ausnahme vom Mindestalter
  • befristete Prüfungsbescheinigung
  • Beginn der Probezeit
  • Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer
Anschließend begleitet fahren, d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen Auflagen:
  • Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt (s.o.)
  • Geltungsbereich der Prüfbescheinigung nur Deutschland
Unbeschränkte Fahrerlaubnis ab 18 Jahren Aushändigung des EU-Kartenführerscheins

Weitere Informationen findest Du unter www.begleitetes-fahren.hamburg.de