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Ablauf
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Festlegungen / Hinweise
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Fahrschulausbildung ab 16 1/2 Jahren
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- 1 Jahr früher als bisher (sonst keine Änderungen)
Vorraussetzungen für Fahrschüler:
- Kein Eintrag im Verkehrszentralregister
- Keine Bedenken an der Fahreignung
Vorraussetzungen für Begleiter (mindestens eine namentlich genannte Person):
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
- max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter (verpflichtend vor der praktischen Prüfung).
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Nach der Fahrprüfung: Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren
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- Ausnahme vom Mindestalter
- befristete Prüfungsbescheinigung
- Beginn der Probezeit
- Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer
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Anschließend begleitet fahren, d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen
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Auflagen:
- Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt (s.o.)
- Geltungsbereich der Prüfbescheinigung nur Deutschland
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Unbeschränkte Fahrerlaubnis ab 18 Jahren
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Aushändigung des EU-Kartenführerscheins |