Führerschein ab 17

Nach dem erfolgreichen Modellversuch in Hamburg, ist das begleitete Fahren ab 17 seit Anfang 2011 ein dauerhaftes Angebot der Fahrschulausbildung in Deutschland. Bei diesem Angebot kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung bereits ab 17 erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfbescheinigung darf bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson gefahren werden, die vorher namentlich benannt wurde. Die Fahrausbildung kann bereits ab einem Alter von 16 1/2 Jahren begonnen werden, was ein Jahr früher als bisher ist. Dabei sind die nachfolgenden Änderungen zur normalen Ausbildung zu beachten. Vorraussetzungen für Fahrschüler

  • Kein Eintrag im Verkehrszentralregister
  • Keine Bedenken an der Fahreignung

Vorraussetzungen für Begleiter

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Empfohlen wird die Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter vor der praktischen Fahrprüfung Mit 17 kann die auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis durch eine Fahrprüfung erworben werden, bei der zu beachten ist:

  • Befristete Prüfungsbescheinigung
  • Beginn der Probezeit
  • Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer

Nach der bestandenen Prüfung beginnt das begleitete Fahren, bei der das Fahren in unterschiedlichen Verkehrssituationen geübt werden kann. Hierbei gelten folgende Auflagen:

  • Das Fahren ist nur zusammen mit einer der namentlich auf der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen erlaubt
  • Auch für die Begleitperson(en) gilt ein Drogen- und Alkoholverbot (0,5 Promille)
  • Der Geltungsbereich der Prüfbescheinigung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt

Ab 18 Jahren gilt automatisch die unbeschränkte Fahrerlaubnis und der Fahrschüler erhält den EU-Kartenführerschein. Quelle und weitere Informationen: http://www.hamburg.de/begleitetes-fahren/