In unseren Fahrschulen bilden wir die beiden PKW Führerscheinklassen B und BE aus.
Klasse B
Die Klasse B beinhaltet Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750kg nicht überschreitet oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 3,5t betragen. Die Fahrerlaubnis kann ab Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden und gilt auch für die Klassen L und M.
Klasse BE
Die Klasse BE beinhaltet Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die KLasse B fallenden Kombinationen übersteigen. Die Fahrerlaubnis kann nur bei Vorbesitz der Klasse B und ab Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden. Die Fahrerlaubnis gilt auch für die Klassen L und M.